Basis für die Abwicklung von Beschwerden ist die Verfahrensordnung. Jeder ist berechtigt, sich mit seiner Beschwerde über Werbemaßnahmen von Unternehmen an den Werberat zu wenden. Dies kann per Telefon, Fax, E-Mail (werberat@werberat.de), Post oder mit Hilfe des Beschwerdeformulars geschehen, anonyme Beschwerden werden nicht behandelt.
Der Name des Beschwerdeführers wird vertraulich behandelt. Ist der Beschwerdeführer hingegen eine Organisation, Institution oder Behörde, kann sein Name den anderen Verfahrensbeteiligten genannt werden, sofern der Beschwerdeführer nicht ausdrücklich eine vertrauliche Behandlung verlangt. Das Verfahren vor dem Deutschen Werberat ist für den Beschwerdeführer kostenfrei.
Wichtig für einen schnellen und reibungslosen Ablauf der Beschwerde sind:
- die genaue Darstellung/Beschreibung der Werbung
- die Benennung des kritisierten Werbemittels (Anzeige, Plakat, Spot etc.)
- bei einer Anzeige: Beifügen der Anzeige im Original, als Papierkopie oder gescannt
- bei einem Plakat: Beifügen des Plakatmotivs als Fotografie oder Fotodatei
- bei einem TV-Spot: Angabe des ausstrahlenden Senders sowie Tag und Uhrzeit der Ausstrahlung
- bei einer Onlinewerbung: möglichst Beifügung eines Screenshots