Donnerstag, 11. März 2010 - 00:40

Aufgaben

Warum Selbstregulierung der Werbewirtschaft?

Die Werbung der Unternehmen ist in Deutschland durch Gesetze geregelt: Der Staat setzt den Rahmen für einen fairen Wettbewerb und den Schutz der Verbraucher. Er trägt dafür Sorge, dass sich die Werbefreiheit auf allgemeinverträgliche Art entfaltet - etwa durch das Verbot irreführender, belästigender oder Jugend gefährdender Werbeaussagen. Jedoch,
  • Gesetze können nicht alle Lebensbereiche des Bürgers effektiv regeln und die Interessen der Verbraucher effizient schützen;
  • auch gesetzlich einwandfreie, aber vom Verbraucher nicht akzeptierte Werbung bedarf einer Konfliktregelung.
Kommerzielle Kommunikation kann ihre unverzichtbare Aufgabe im System der sozialen Marktwirtschaft aber nur dann erfüllen, wenn sie gesellschaftliche Akzeptanz erfährt. Deshalb übernehmen werbende Firmen, Medien und Werbeagenturen im Wege der Selbstregulierung über den Bereich staatlicher Rechtsetzung hinaus aktiv Verantwortung für ein geordnetes Werbeverhalten.

Verbraucher sollen sich auch dann gegen Inhalte und Formen von Werbung wehren können, wenn Anzeigen, Spots, Plakate oder Online-Werbemittel rechtlich nicht zu beanstanden sind, aber als kritikwürdig empfunden werden. Diese Funktion erfüllt der Deutsche Werberat mit dem Angebot des Konfliktmanagements zwischen Verbrauchern und Unternehmen bei Werbemaßnahmen und durch Erarbeitung freiwilliger Regeln für die Werbung vor allem in besonders sensiblen Schutzbereichen.

Dieses Konfliktmanagement hat erhebliche Vorteile, denn es ist:
  • unbürokratisch,
  • kostenfrei,
  • schnell
  • flexibel.
Die Grundlagen der Tätigkeit des Deutschen Werberats sind in seinen Arbeitsgrundsätzen festgelegt.