Im Jahr 2008 waren 399 Kampagnen Gegenstand von Verbraucherbeschwerden vor dem Deutschen Werberat. Damit ist die Zahl der kritisierten Werbemaßnahmen gegenüber dem Vorjahr nahezu gleichgeblieben (2007: 403 Kampagnen).
Ein Drittel (135) der insgesamt 399 kritisierten Werbemaßnahmen fiel nicht in den Bereich der Selbstkontrolleinrichtung (Rechtsverstoß, keine kommerzielle Werbung). Zu entscheiden hatte der Werberat im Jahr 2008 über 264 einzelne Werbemaßnahmen und damit über zwei Drittel der von Protesten betroffenen Kampagnen. In 88 Fällen teilte das Gremium die Ansicht der Beschwerdeführer.
Als unbegründet mussten Vorwürfe aus der Bevölkerung gegen 176 Werbemaßnahmen eingestuft werden. Es handelte sich dabei überwiegend um überzogene Ansichten. Nur in sechs beanstandeten Fällen musste das Gremium öffentlich rügen (Vorjahr: 3 Rügen). In den übrigen 82 Fällen, in denen der Werberat die Ansicht der Beschwerdeführer teilte, gaben die betroffenen Unternehmen dem Votum nach – sie stellten die Werbemaßnahme ein oder änderten sie.