Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche
Besonderes Augenmerk legen die Verhaltensregeln des Deutschen Werberats über die kommerzielle Kommunikation für alkoholhaltige Getränke auf den Schutz von Minderjährigen. Werbung darf inhaltlich nicht so gestaltet werden, dass sich hierdurch speziell Minderjährige zum Alkoholkonsum animiert fühlen. Hierfür ist noch nicht ausreichend, dass Situationen gezeigt werden, die ggf. auch für Minderjährige interessant sind (z.B. Partys, Sport-Events). Unzulässig sind jedoch Motive, die sich durch ihre Aufmachung spezifisch an Kinder oder Jugendliche richten. Wann dies der Fall ist, kann nur anhand der Umstände des konkreten Sachverhalts beurteilt werden.

