Alters- und frauendiskriminierende Werbung - Werberat rügt Pizzadienst, Tischlerei, Fliesenleger und Teppichverkäufer

Alters- und frauendiskriminierende Werbung - Werberat rügt Pizzadienst, Tischlerei, Fliesenleger und Teppichverkäufer

BERLIN, 15. Mai 2014 (dw) – Mit frauendiskriminierender Werbung im Internet und auf Werbeflyern ist der Berliner Pizzalieferant Call a Pizza negativ aufgefallen. Den Protesten aus der Bevölkerung bezüglich Motiv und Slogan schloss sich der Werberat mit der Verhängung einer Öffentlichen Rüge ebenso an wie bei dem alters- und frauendiskriminierenden Plakat der Tischlerei Janssen aus Moers (NRW), der frauendiskriminierenden Fahrzeugwerbung des süddeutschen Fliesenlegers Patzsch (Niederlassungen in Bobingen bei Augsburg und München) sowie den sexistischen Onlinepräsentationen des Essener Teppichhändlers TEPGO. „Die Unternehmen verletzen in provokativer Weise die Würde von Frauen, um auf ihre jeweiligen Produkte aufmerksam zu machen“, erklärt Julia Busse, die Sprecherin der Selbstkontrolleinrichtung Deutscher Werberat.

Die Flyer- und Onlinewerbung des Pizzaservice Call a Pizza Marketing GmbH bildete unter dem Slogan „Fernköstliche Versuchung“ eine nur in Unterwäsche bekleidete junge Frau asiatischer Abstammung ab. Der Werberat war der Ansicht, die Darstellung sei durch Pose und insbesondere Slogan herabwürdigend und diskriminierend, da der Eindruck erweckt werde, sowohl die Pizza als auch die Frau seien bestellbar bzw. käuflich.*

Ebenfalls rügen musste der Werberat die Tischlerei Janssen GmbH wegen frauen- und altersdiskriminierender Werbung. Auf einem Plakat wirbt das Unternehmen für Haustüren mit der Gegenüberstellung einer alten Frau, die eine Grimasse zieht, und einer jungen, freundlich in die Kamera lächelnden Frau mit dem Slogan „Endlich!!! Die Alte ist weg… …die Neue ist da!“ Der Werberat teilte die Kritik aus der Bevölkerung, die abgebildeten Frauen würden mit den beworbenen Haustüren gleichgesetzt und als austauschbare Objekte vorgeführt. Zudem würden insbesondere ältere Frauen herabgewürdigt.

Als erniedrigend stuften die Mitglieder des Entscheidungsgremiums auch die Abbildung auf dem Fahrzeug des Fliesenlegers Patzsch GmbH ein: Sie zeigt einen Frauenkörper in Netzstrümpfen und High Heels ohne Slip auf Fliesen sitzend. Die Begründung des werbenden Unternehmens, mit dem nackten Gesäß die Fußbodenheizung bewerben zu wollen, die nur unter Fliesen möglich sei, nicht jedoch unter Parkett oder Laminat, ließ der Werberat nicht gelten. Der halbnackte Frauenkörper werde als bloßer „Eyecatcher“ benutzt und die Frau dadurch auf ihre sexuelle Funktion reduziert dargestellt.

Der Teppichhändler TEPGO Shop und Co. Warenvertriebs GmbH warb sowohl auf seiner Homepage als auch im Rahmen seiner Angebote bei einem Onlineauktionshaus mit einer Frau in Unterwäsche, die in herabwürdigender Weise auf dem jeweils beworbenen Teppich posiert. Auf der Webseite des Unternehmens kam noch die technische Funktion hinzu, dass mit einer Lupe ausgewählte Teile des Körpers der Frau herangezoomt werden konnten. Die gesamte Darstellung reduziere die Frau auf ihren Körper und setze sie erniedrigend als Blickfang ein.

 

Hinweis

Die Angaben hinsichtlich der Gestaltung der jeweiligen Werbemaßnahme sowie des verantwortlichen Unternehmens beziehen sich auf den für das Beschwerdeverfahren maßgeblichen Zeitpunkt der öffentlichen Rüge. Die aktuelle Gestaltung der Werbemaßnahme und das heute hierfür verantwortlich zeichnende Unternehmen können daher von den damaligen Gegebenheiten abweichen.

* Die Call a Pizza Franchise und Marketing GmbH hat den gerügten Werbeflyer zwischenzeitlich von seiner Website entfernt und dem Werberat mitgeteilt, bei künftigen Werbeaktionen der Kritik des Werberats Rechnung zu tragen. 16.05.2014 (dw)