Blutrünstige Computer-Werbung
Blutrünstige Computer-Werbung
BERLIN, 2. Juni 2009 (dw) - Blut spritzt vom Kopf eines boxenden Mannes, blutig sein Unterhemd, blutgetränkt auch seine bandagierten Fäuste - was hat dieses Bild in einer Anzeige des in Frankfurt/M. ansässigen Unternehmens MSI Technology zu suchen, wenn es um die Offerte für einen Computer geht? "Unschlagbar", so überschrieb die Firma ihr Angebot mit dem blutrünstigen Bild. Für den Deutschen Werberat geht solche Gewalt verherrlichende Präsentation eines Laptops zu weit.
Die Anzeige verstoße gegen die 'Grundregeln zur kommerziellen Kommunikation', die unter anderem aggressive, gewalttätige Darstellungen in der Werbung ausschließt. Weil das Unternehmen auf die Beanstandung des Gremiums vorerst nicht reagiert hat, erteilte der Werberat eine Öffentliche Rüge.
Ebenso rügte das Gremium die Leipziger Firma MTS GmbH, die Auto-Anhänger verleiht. Das Unternehmen wirbt auf Plakaten unter der Überschrift "Miet Mich - Benutz Mich" mit halbnackten Frauen in aufreizender Kleidung als Blickfang ohne jeglichen Produktbezug. "Hier werden Frauen als Sexualobjekte präsentiert", schloss sich der Werberat den Beschwerdeführern an.
Ähnlich der Fall des AVF Allgemeine Versicherungs- und Finanzvermittlungs GmbH aus Sindelfingen. Auf einem großen Plakat sind unter der Überschrift "Bei uns müssen Sie nicht den Hintern zusammenkneifen, wenn's ums Geld geht" vier Frauen mit nacktem Po und dem darüber abgedruckten Text "Holen Sie Ihr Angebot". Auch diese Form verstoße gegen die Werberatsregeln zum Bereich Herabwürdigung und Diskriminierung von Personen: Werbemotiv und Werbetext reduziere Frauen auf eine rein sexuelle Funktion und degradiere sie damit zum Objekt.
Der Werberat steht den Bürgern für Beschwerden über Werbemaßnahmen von Firmen zur Verfügung. Jährlich entscheiden die 13 Mitglieder des Gremiums über rund 300 Werbekampagnen. Öffentliche Rügen braucht die Institution nur selten auszusprechen: In den meisten Fällen von Beanstandungen stellen die Unternehmen die Werbung ein oder ändern sie entsprechend.
Hinweis
Die Angaben hinsichtlich der Gestaltung der jeweiligen Werbemaßnahme sowie des verantwortlichen Unternehmens beziehen sich auf den für das Beschwerdeverfahren maßgeblichen Zeitpunkt der öffentlichen Rüge. Die aktuelle Gestaltung der Werbemaßnahme und das heute hierfür verantwortlich zeichnende Unternehmen können daher von den damaligen Gegebenheiten abweichen.