Drei Öffentliche Rügen - Werberat kritisiert sexistische Werbung
Drei Öffentliche Rügen - Werberat kritisiert sexistische Werbung
BERLIN, 12. September 2017 (dwr) - Der Deutsche Werberat hat drei Unternehmen öffentlich gerügt, die sexistisch werben und sich der Körper von Frauen in herabwürdigender Art und Weise für ihre Motive bedienen.
- Die beanstandete Anzeige des Unternehmens Kühler & Klimaservice Kowalla aus Potsdam war auf der Titelseite des örtlichen Anzeigenblattes geschaltet. Zu sehen ist zwei Mal das Dekolletee derselben Frau. Neben dem ersten Wort ‚kalt‘ liegt der Fokus auf der Oberweite der Frau, die ohne Kopf abgebildet ist. Nach dem zweiten Wort ‚kälter‘ wird das Dekolletee der Frau mit erigierten und unnatürlich vergrößerten Brustwarzen gezeigt. Ebenso wie die Beschwerdeführer wertete der Werberat die Kombination von Bild und Text als sexistisch. Frauen würden ausschließlich auf ihre Sexualität reduziert.
- Die Plakatwerbung der Venos Lebensmittel Handelsgesellschaft mbH in Frankfurt am Main verstößt ebenfalls gegen den Diskriminierungskodex des Werberates. Danach dürfen in der Werbung keine Aussagen oder Darstellungen verwendet werden, die Personen mit Objekten gleichsetzen oder sie auf ihre Sexualität reduzieren. Die Abbildung einer nassen, fast nackten Frau mit der Überschrift „unverschämt frisch…“ zur Bewerbung eines Frischemarktes vermittelt den Eindruck, die Frau sei wie eine Ware oder ein Objekt auf dem Frischemarkt erhältlich. Zudem wird die Frau durch die Art der Abbildung auf ihre sexuellen Reize reduziert. Auch wenn das Unternehmen dem Werberat gegenüber zunächst erklärte, dass es an dem Motiv festhalten wolle, sind die Plakate laut Presseberichten nach der Intervention des Werberates aus dem Stadtbild verschwunden.
- Als frauenherabwürdigend gerügt wurde auch die Fahrzeugwerbung der Villing Technologie GmbH aus dem badischen Friesenheim. Das Unternehmen benutzt ebenfalls eine Frau bzw. einen weiblichen Körperteil als Blickfang auf dem Firmen-LKW. Der Slogan ‚Perfekter Ausschnitt‘ bewirbt eine 3-D-Lasermaschine, so das Unternehmen in seiner Stellungnahme. Außerdem sei bei jeder Dessous-Werbung mehr zu sehen. Der Werberat sah hier gleichwohl die Grenze überschritten, da die Frau auf ihre prallen Brüste reduziert werde. Der Zusammenhang zu der Fähigkeit der beworbenen Maschine, einen exakten Ausschnitt herstellen zu können, sei letztlich zu konstruiert, um von einer Beanstandung absehen zu können.
Hinweis
Die Angaben hinsichtlich der Gestaltung der jeweiligen Werbemaßnahme sowie des verantwortlichen Unternehmens beziehen sich auf den für das Beschwerdeverfahren maßgeblichen Zeitpunkt. Die aktuelle Gestaltung der Werbemaßnahme und das heute hierfür verantwortlich zeichnende Unternehmen können daher von den damaligen Gegebenheiten abweichen.