Fahrzeug- und Anzeigenwerbung gerügt - Werberat kritisiert sexistische Entgleisungen von Nutzfahrzeughersteller und Faxdienstleister
Fahrzeug- und Anzeigenwerbung gerügt - Werberat kritisiert sexistische Entgleisungen von Nutzfahrzeughersteller und Faxdienstleister
BERLIN, 10. Oktober 2013 (dw) – Der Deutsche Werberat hat zwei Unternehmen wegen frauenherabwürdigender Werbung gerügt. Dabei handelt es sich um Seka Nutzfahrzeuge aus Leverkusen und den Braunschweiger Faxdienstleister simple Communication. Öffentliche Rügen vermittelt der Werberat an die Massenmedien dann, wenn eine Firma der Beanstandung eines Werbemotivs durch das Gremium zunächst nicht folgen will.
Seka Nutzfahrzeuge GmbH & Co. KG, Leverkusen
Auf ihren Tanklastzügen zeigt das Unternehmen die rückwärtige Ansicht einer Frau in Unterwäsche, verbunden mit dem Slogan „… fährt ein erstklassiges Fahrgestell von www. seka-tank. com".
Das Entscheidungsgremium des Werberats aus 13 Experten der werbenden Unternehmen, Medien und Agenturen schloss sich der Kritik aus der Bevölkerung an und stufte diese Werbung als herabwürdigend und sexistisch ein. Frauen mit Fahrgestellen gleichzustellen, sei erniedrigend.
simple Communication GmbH, Braunschweig
Das Unternehmen macht in Anzeigen mit einer halbnackten Frau auf seine Dienstleistung aufmerksam, die gerade ihr Top hochzieht.
Der bewusst doppeldeutige Werbetext: „Na, Lust auf eine schnelle Nummer?" Der Werberat teilte die Ansicht der Beschwerdeführer, dass die Bild- und Textpräsentation Frauen diskriminiere, zumal der Zusammenhang mit der Firmenleistung äußerst künstlich hergestellt werde.
„Beide Unternehmen haben bisher nicht eingesehen, dass die von uns beanstandeten Bilder und Texte nicht der Standesauffassung der Branche entsprechen. Deshalb stoßen wir mit Hilfe der Rügen eine öffentliche Diskussion über die Motive an", sagte Julia Busse, Geschäftsführerin der Selbstkontrolleinrichtung.
Der Werberat ist eine Institution von 41 Verbänden der Werbewirtschaft. Das Gremium wird in solchen Fällen tätig, die rechtlich nicht zu beanstanden sind, aber in der Bevölkerung als inakzeptabel kritisiert werden. Öffentliche Rügen braucht die Institution nur selten auszusprechen: In den meisten Fällen von Beanstandungen stellen die Unternehmen die Werbung ein oder ändern sie entsprechend.
Hinweis
Die Angaben hinsichtlich der Gestaltung der jeweiligen Werbemaßnahme sowie des verantwortlichen Unternehmens beziehen sich auf den für das Beschwerdeverfahren maßgeblichen Zeitpunkt der öffentlichen Rüge. Die aktuelle Gestaltung der Werbemaßnahme und das heute hierfür verantwortlich zeichnende Unternehmen können daher von den damaligen Gegebenheiten abweichen.