Frauendiskriminierende Plakatwerbung gerügt - Bowlinganbieter, Brauerei und Gerüstbaufirma im Visier des Werberats

Frauendiskriminierende Plakatwerbung gerügt - Bowlinganbieter, Brauerei und Gerüstbaufirma im Visier des Werberats

BERLIN, 3. Juli 2014 (dw) – Der Deutsche Werberat hat erneut drei Unternehmen wegen frauendiskriminierender Werbung gerügt. Die Sanktionierung der Selbstkontrollinstitution traf die Joker GmbH aus Braunschweig (Niedersachsen), die Altenburger Brauerei GmbH aus dem thüringischen Altenburg sowie die Zeitzer Gerüstbau GmbH aus Zeitz in Sachsen-Anhalt.

Das beanstandete Plakat des Gerüstbauunternehmens zeigte eine lasziv posierende Frau in Dessous zwischen den Werbezeilen „Blaue Pillen verteilen wir nicht! ...aber wir bringen Sie trotzdem hoch!“, mit denen das Unternehmen für sich warb. Der Werberat war der Ansicht, das Motiv sei sexistisch und würdige Frauen herab: Das abgebildete weibliche Model werde als sexuell verfügbares Objekt dargestellt, das mit Hilfe des Potenzmittels Viagra entsprechend „benutzt“ werden könne. Da sich das Unternehmen uneinsichtig zeigte, verhängte der Werberat ebenso eine Rüge wie im Fall der Außenwerbung des Unternehmens Joker GmbH, das sein Bowlingcenter mit einem weiblichen Dekolleté bewarb, das die gesamte Plakatfläche ausfüllte. Der Slogan dazu: "Wo würde Dieter bowlen? ...natürlich bei uns im Strike 24." Ein weibliches Körperteil werde als Blickfang benutzt, ohne dass in irgendeiner Form ein Produktzusammenhang gegeben sei: Frauenherabwürdigend, so das Urteil des Werberatsgremiums.

Auch die Plakatwerbung der Altenburger Brauerei GmbH stuften die Werberatsmitglieder als erniedrigend ein: Im Rahmen einer Strandszene war neben einer Flasche des beworbenen Produkts dominant die Rückansicht eines weiblichen Models im String abgebildet, der Text: „Das kommt gut.“ Der Werberat teilte auch in diesem Fall die Kritik aus der Bevölkerung, der weibliche Torso mit fast nacktem Gesäß im Vordergrund werde lediglich als Eyecatcher benutzt und erwecke den Eindruck der sexuellen Verfügbarkeit des Models. Verstärkt werde dies durch den Claim „Das kommt gut." Zunächst zeigte sich die Brauerei uneinsichtig, erklärte sich dann aber bereit, von der Verwendung des beanstandeten Motivs in Zusammenhang mit einem anstehenden Sommergewinnspiel abzusehen. Das Unternehmen konnte sich jedoch nicht dazu durchringen, auf die Plakatwerbung komplett zu verzichten und wollte vereinzelte Schaltungen im regionalen Bereich nicht ausschließen. "Auch wenn das Unternehmen sich in gewissem Maße einsichtig zeigte, müssen wir öffentlich rügen. Nur teilweise dem Votum des Werberats Folge zu leisten, reicht nicht aus", erklärte Julia Busse, Geschäftsführerin der Selbstkontrolleinrichtung.

 

Hinweis

Die Angaben hinsichtlich der Gestaltung der jeweiligen Werbemaßnahme sowie des verantwortlichen Unternehmens beziehen sich auf den für das Beschwerdeverfahren maßgeblichen Zeitpunkt der öffentlichen Rüge. Die aktuelle Gestaltung der Werbemaßnahme und das heute hierfür verantwortlich zeichnende Unternehmen können daher von den damaligen Gegebenheiten abweichen.