Print- und Fahrzeugwerbung degradiert Frauen - Werberat rügt zwei sexistische Motive

Print- und Fahrzeugwerbung degradiert Frauen - Werberat rügt zwei sexistische Motive

BERLIN, 29. Dezember 2014 (dwr) – Der Deutsche Werberat hat zwei Unternehmen öffentlich gerügt, die Frauen und ihre Körper auf degradierende Art und Weise als Blickfang benutzten. Die auffällig gewordenen Firmen sind die Möbel Mitnahmemarkt GmbH aus Lutherstadt Wittenberg (Sachsen-Anhalt) und der TV-Service Manfred Krysiak aus Hameln in Niedersachsen.

Die beiden Unternehmen zeigten sich uneinsichtig und benutzen Frauen und ihre Körper als Blickfang ohne erkennbaren Produktzusammenhang zur Bewerbung ihres Geschäfts oder ihrer Dienstleistung. Der Werberat schloss sich der Kritik aus der Bevölkerung an den Motiven an und rügte die Firmen öffentlich.

Die Möbel Mitnahmemarkt GmbH aus Lutherstadt Wittenberg wirbt auf einem Firmen-Lkw mit einer Frau in Dessous, die auf einem Sofa auf allen Vieren posiert, der Slogan dazu „Wohnen und wohlfühlen!“. Der Werberat rügte die sexuelle Verfügbarkeit, die das Bild bezüglich der Frau suggeriere, und das Reduzieren auf ihre Sexualität. Die Printwerbung des ebenfalls gerügten Unternehmens TV-Service Krysiak zeigte eine Frau in Dessous mit Schraubenschlüssel in der Hand und auf allen Vieren, deren Körper fast komplett in einem Trockner verschwunden ist, so dass vor allem Gesäß und Beine zu sehen sind, der Slogan dazu „Standortwechsel! Wir brauchen Platz für unsere Werkstatt!“ Auch in dieser Werbung würden Frauen auf herabwürdigende Weise als Blickfang benutzt und auf ihre Sexualität reduziert.

Julia Busse, Geschäftsführerin des Werberats zu den Fällen: „Der Deutsche Werberat nimmt Kritik von Verbrauchern, die sich auf die herabwürdigende Darstellung von Frauen in der Werbung bezieht, sehr ernst und wägt Argumente aller Seiten sehr genau ab. In diesen beiden Fällen war die Grenze deutlich überschritten. Dennoch bleibt festzustellen, dass das Gros der Unternehmen die Spielregeln einhält und sexistischer Werbung eine Absage erteilt.“

 

Hinweis:

Die Angaben hinsichtlich der Gestaltung der jeweiligen Werbemaßnahme sowie des verantwortlichen Unternehmens beziehen sich auf den für das Beschwerdeverfahren maßgeblichen Zeitpunkt. Die aktuelle Gestaltung der Werbemaßnahme und das heute hierfür verantwortlich zeichnende Unternehmen können daher von den damaligen Gegebenheiten abweichen.