Sexistische Frauenbilder auf Fahrzeugen und in Print - Der Werberat rügt vier uneinsichtige Unternehmen
Sexistische Frauenbilder auf Fahrzeugen und in Print - Der Werberat rügt vier uneinsichtige Unternehmen
BERLIN, 19. September 2014 (dw) – Der Deutsche Werberat, die selbstdisziplinäre Einrichtung der Werbewirtschaft, hat Unternehmen aus Berlin, Dresden, Magdeburg und Bad Tölz wegen frauenherabwürdigender Werbung öffentlich gerügt. Die Sanktionierung traf die Fahrschule Light aus Berlin, das Bauteam Zeuch aus Dresden, die Magdetour e.K. aus Magdeburg sowie Schuh Mayr aus Bad Tölz in Bayern.
Auf Fahrzeuganhängern bewirbt die Fahrschule Light aus Berlin mit einem weiblichen Gesäß in knappen Hotpants großformatig und ohne Produktbezug ihre Dienstleistung. Der doppeldeutige Slogan dazu: "Unser pralles Angebot". Der Werberat schloss sich den Protesten aus der Bevölkerung gegen die Außenwerbung an und rügte sie als frauenherabwürdigend.
Auch gegen das Bauteam Zeuch aus Dresden verhängte die Selbstkontrollinstanz die öffentliche Rüge. Eine in Bausignalband eingewickelte nackte Frau dient auf dem Firmenfahrzeug als erniedrigender Blickfang. Auch hier stellte der Werberat fest: keinerlei Produktbezug, Einsicht des werbenden Unternehmens nicht vorhanden und damit die Rüge unumgänglich.
Die Magdetour e.K. wirbt auf ihrem Lkw mit dem Slogan "Fahr nicht hinterher! Steig vorne ein!" neben der Abbildung einer sich auf einer Matratze lasziv räkelnden Frau. Mit den Beschwerdeführern einig war sich der Werberat bei der Beurteilung: Frauen würden ohne jeglichen Produktbezug als Blickfang benutzt, der Werbetext in Kombination mit dem Motiv sei übertrieben sexualisierend.
Die Printanzeige der Schuh Mayr e.K. im bayerischen Bad Tölz zeigt für die Bewerbung ihres Sommerschlussverkaufs keine Schuhe, dafür die Rückansicht dreier Frauen in Strings mit dem Text "Heiße Preise im SSV". Sexistisch, befanden die Beschwerdeführer und das Werberatsgremium. „Auch wenn das Werbemotiv wegen des zwischenzeitlich ausgelaufenen Schlussverkaufs aktuell nicht mehr geschaltet wird, behält die öffentliche Rüge ihre Signalwirkung gegenüber eventuellen Folgekampagnen des kritisierten Unternehmens oder möglichen Nachahmern“, erklärte Julia Busse, Geschäftsführerin des Werberats.
Hinweis
Die Angaben hinsichtlich der Gestaltung der jeweiligen Werbemaßnahme sowie des verantwortlichen Unternehmens beziehen sich auf den für das Beschwerdeverfahren maßgeblichen Zeitpunkt der öffentlichen Rüge. Die aktuelle Gestaltung der Werbemaßnahme und das heute hierfür verantwortlich zeichnende Unternehmen können daher von den damaligen Gegebenheiten abweichen.