Sexistische Werbung - Werberat rügt frauenherabwürdigende Motive

Sexistische Werbung - Werberat rügt frauenherabwürdigende Motive

BERLIN, 26. März 2015 (dwr) – Der Deutsche Werberat hat vier Unternehmen öffentlich gerügt, die Frauen und ihre Körper auf degradierende Art und Weise als Blickfang in ihrer Werbung benutzen. Die auffällig gewordenen Firmen sind das Tierhaus-Landhof Tiernahrung und Landhandel aus Grevesmühlen (Mecklenburg-Vorpommern), die Lift Reith GmbH & Co. KG aus dem hessischen Ehrenberg/Rhön, die URR GmbH Universal Rohrreinigung & Kanalsanierung aus Nürnberg sowie das Funkhaus Coburg GmbH & Co. KG (Bayern).

Die vier Unternehmen zeigten sich trotz Beanstandung ihrer Werbung durch den Werberat zunächst uneinsichtig, obwohl sie Frauen und ihre Körper als Blickfang ohne erkennbaren Produktzusammenhang benutzen. Die Selbstkontrollinstanz schloss sich der Kritik aus der Bevölkerung zur Werbung der vier Unternehmen an und rügte die Firmen öffentlich.

Die Fahrzeugwerbung des mecklenburgischen Tierhaus-Landhof zeigt eine Frau in Dessous neben Hund und Katze, dazu der Slogan „Frischfleisch gibt’s bei uns…“. Die Abbildung der Frau in Kombination mit der Verwendung des Slogans zur Bewerbung von Futtermitteln und Tierbedarf stufte der Werberat als schweren Verstoß gegen seine Verhaltensregeln gegen Herabwürdigung und Diskriminierung von Personen ein, da der Eindruck erweckt werde, dasweibliche Model sei ebenso zu kaufen wie der Tierbedarf, zudem werde es durch das Wort „Frischfleisch“ zum Objekt degradiert.

Die Autowerbung der Universal Rohreinigung und Kanalsanierung GmbH (URR GmbH) aus Nürnberg, die mit dem Slogan „Service rund ums Rohr“ wirbt sowie der Abbildung eines mit String Tanga bekleideten Frauengesäßes, wurde als sexistisch und herabwürdigend gerügt. Das weibliche Körperteil werde ohne jeglichen Bezug zur Dienstleistung als reiner Blickfang missbraucht. Ähnlich das Motiv der Lift Reith GmbH: Hier sind es zwei Frauengesäße im String, die nebeneinander abgebildet sind und für die Bewerbung von Liften benutzt werden, Slogan „Ihr Service voraus!“. Auch dieses Motiv samt Slogan stufte der Werberat als frauenherabwürdigend ein.

Die vierte Rüge gegen den Lokalsender Radio EINS des Funkhauses Coburg betrifft das Anzeigenmotiv unter der Überschrift „Mehr muss man nicht anhaben! Die meisten 80er und die Hits von heute.“ Zu sehen ist der nur mit einem BH bekleidete Oberkörper einer Frau, deren obere Kopfhälfte fehlt. Der Fokus liegt auf dem Dekolleté, das zum bloßen Zweck der „Aufhübschung“ ohne jeglichen Produktbezug eingesetzt wird, kritisiert der Werberat den Verstoß gegen seine Verhaltensregeln. Entscheidend sei nicht, wie der Werbungtreibende seine Werbung verstanden wissen will, sondern wie sie von den Betrachtern wahrgenommen wird.

Julia Busse, Geschäftsführerin des Deutschen Werberats, dazu: „Vier eindeutige Verstöße gegen die Standesregeln der Branche. Dennoch bleibt festzuhalten: Diese vier uneinsichtigen Unternehmen sind die Ausnahme, denn angesichts
einer Durchsetzungsquote von 93 Prozent im 1. Quartal 2015, in denen der Werberat Unternehmen zur Änderung oder Absetzung ihrer Werbung anhalten konnte, sind diese vier ein Randphänomen.“

 

Hinweis:

Die Angaben hinsichtlich der Gestaltung der jeweiligen Werbemaßnahme sowie des verantwortlichen Unternehmens beziehen sich auf den für das Beschwerdeverfahren maßgeblichen Zeitpunkt. Die aktuelle Gestaltung der Werbemaßnahme und das heute hierfür verantwortlich zeichnende Unternehmen können daher von den damaligen Gegebenheiten abweichen.