Werberat rügt sexistische Plakatwerbung

Werberat rügt sexistische Plakatwerbung

BERLIN, 14. Februar 2017 (dwr) – Der Deutsche Werberat hat die Gerüstbau Samiez GmbH aus Ronnenberg bei Hannover und den Reifenhändler FIRSTSTOP Schwerin wegen ihrer frauenherabwürdigenden Außenwerbung öffentlich kritisiert und gerügt.

Der Gerüstbauer wirbt an Baustellen mit einer comicartigen Bildergeschichte, in der Frauen als Lustobjekte für Männer dargestellt und allein auf ihr äußeres Erscheinungsbild reduziert werden, so der Werberat. Auch wenn Männer ebenfalls klischeehaft dargestellt würden, gehe dieser „Herrenwitz in der Werbung“ vor allem zu Lasten von Frauen und überschreite das Maß dessen, was in der öffentlichen Werbung als zumutbar anzusehen sei. Über ihre Anwälte ließ die Samiez GmbH mitteilen, dass die stilistische Verfremdung, verglichen mit fotografischen Werbemotiven, durchgreifend wäre. Das Unternehmen sähe sich zu Unrecht an den Pranger gestellt. Es läge an den Betrachtern der Werbung darüber zu befinden, ob eine suggerierte Primitivität der Männer oder etwaige Unattraktivität der gezeigten Frau im Gedächtnis verbleibe. Der Werberat hatte diese Argumente bei seiner Entscheidung berücksichtigt. Letztlich heile das gewählte Stilmittel der Satire und bewussten Überzeichnung die Herabwürdigung von Personen aber nicht.

Protest aus der örtlichen Bevölkerung gab es auch über die Plakatwerbung des Schweriner Reifen-Fachhändlers FIRSTSTOP, die ein nacktes weibliches Model nur mit Overknee-Strümpfen und in High Heels zeigt. Mit ihrem Arm verdeckt die Frau ihre Brüste, vor ihre Scham hält sie ein Preisschild mit dem Hinweis auf HU/AU für Autos. Der Werberat beurteilte mit den Beschwerdeführern diese Art der Blickfangwerbung als sexistisch, zumal es keinerlei Bezug zu den beworbenen Produkten und Dienstleistungen gäbe. Das Unternehmen verzichtete bislang auf eine Reaktion. Die auf dem Plakat ebenfalls genannte Markeninhaberin First Stop Reifen Auto Service GmbH aus Bad Homburg distanzierte sich allerdings ausdrücklich von ihrem Lizenznehmer und forderte ihn ebenfalls auf, das Plakat zu entfernen.

 

Hinweis
Die Angaben hinsichtlich der Gestaltung der jeweiligen Werbemaßnahme sowie des verantwortlichen Unternehmens beziehen sich auf den für das Beschwerdeverfahren maßgeblichen Zeitpunkt. Die aktuelle Gestaltung der Werbemaßnahme und das heute hierfür verantwortlich zeichnende Unternehmen können daher von den damaligen Gegebenheiten abweichen.