"Werbung, die Frauen diskriminiert" Deutscher Werberat rügt drei Firmen
"Werbung, die Frauen diskriminiert" Deutscher Werberat rügt drei Firmen
BERLIN, 26. Juni 2013 (dw) - Wegen frauenherabwürdigender Werbeaktivitäten von Firmen in drei Städten hat der Deutsche Werberat, Selbstkontrollinstanz der Werbewirtschaft, Öffentliche Rügen ausgesprochen. "Die betroffenen Unternehmen haben bisher nicht eingesehen, dass die von uns beanstandeten Bilder nicht der Standesauffassung der Branche entsprechen. Deshalb stoßen wir mit Hilfe der Rügen eine öffentliche Diskussion über die Motive an", sagte ein Sprecher der Organisation in Berlin.
So beanstandete das Entscheidungsgremium des Werberats eine Plane des Bauunternehmens K. Fischbach GmbH (Gelsenkirchen) an einem Baugerüst. Das Werbesujet wirbt für Wärmedämmfassaden: Es zeigt einen weiblichen Körper ohne Kopf, bekleidet nur mit einem Fell-Bikini. Der Werbetext dazu: 'Wir dämmen an den richtigen Stellen'. Der Werberat teilte mit der Beschwerdeführerin die Einstufung dieser Werbeform als diskriminierend - die Abbildung in dieser Form mit der zweideutigen Werbetextzeile reduziere Frauen auf ihre sexuelle Funktion und stehe in keinem Verhältnis zum beworbenen Produkt.
Eine weitere öffentliche Rüge betrifft das Unternehmen Anhängerland Zyprian Lamprecht (Bad Dürrheim). Auf Internetseiten wie auch auf ihren zur Miete angepriesenen Fahrzeug-Anhängern wirbt die Firma mit der Abbildung der Konturen von Frauenkörpern in aufreizender Pose in Verbindung mit dem Slogan 'Miet mich! Kauf mich! Benutz mich!'. Auch hier schließt sich der Werberat dem Protest gegen geschmacklose und Frauen herabwürdigende Werbung, die zudem den Eindruck entstehen lasse, hier seien Frauen zu mieten und käuflich, an.
Die dritte Rüge sprach der Werberat der Firma SkyMax GmbH (Isernhagen) aus. Ihre Plakatwerbung zeigt neben der offerierten lebensgroßen E-Zigarette ein weibliches Model in Unterwäsche und mit High Heels. Dazu der Werberat: Dort werde ohne Produktzusammenhang die Frau als Eyecatcher vorgeführt und damit auf ihre sexuelle Funktion reduziert.
Hinweis
Die Angaben hinsichtlich der Gestaltung der jeweiligen Werbemaßnahme sowie des verantwortlichen Unternehmens beziehen sich auf den für das Beschwerdeverfahren maßgeblichen Zeitpunkt der öffentlichen Rüge. Die aktuelle Gestaltung der Werbemaßnahme und das heute hierfür verantwortlich zeichnende Unternehmen können daher von den damaligen Gegebenheiten abweichen.