Deutscher Werberat 2017

Deutscher Werberat 2017

BERLIN, 16. März 2017 (dwr) - Wie viel Provokation in der Werbung ist erlaubt? Braucht die Gesellschaft ein gesetzliches Verbot sexistischer Werbung? Welche Weichenstellungen sind vom europäischen Gesetzgeber zu erwarten? Diese Themen werden derzeit verstärkt diskutiert.

Dabei gilt auch für den Bereich der kommerziellen Kommunikation eine richtungsweisende Einordnung des Bundesverfassungsgerichts: Meinungsfreiheit ist für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung schlechthin konstituierend. Dieser Wert begründet hohe Anforderungen an alle Maßnahmen, die eine Einschränkung des Grundrechts bedeuten.

Die Werbewirtschaft warnt aber nicht nur vor sachwidrigen Eingriffen in die Werbefreiheit. Sie hat sich selbst ein System gegeben, das ordnend in den Werbemarkt eingreift und jedermann die Möglichkeit eröffnet, gegen unangemessene Werbung unbürokratisch vorzugehen. Diese Funktion übernimmt seit 1972 der Deutsche Werberat zur Verwirklichung der freiwilligen Selbstverantwortung der Branche.

Beispielhafte Beschwerdefälle, die Standesregeln der Werbebranche, ein Rückblick auf das Beschwerdeaufkommen in 2016 sowie zahlreiche Details zur Arbeit und Funktion der Selbstkontrolleinrichtung Deutscher Werberat sind in dem neuen Jahrbuch zusammengefasst.

Einen vertiefenden Einblick liefern die Gastbeiträge von Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des deutschen Handwerks, und Guy Parker, Chairman des Europäischen Netzwerks der Werbeselbstregulierung EASA.

Jahrbuch Deutscher Werberat 2017
110 Seiten, 5,00 EUR zzgl. Versandkosten
Studierende, Auszubildende: 2,50 EUR (mit Bescheinigung)
(PDF-Datei kostenfrei auf Nachfrage)

Bestellungen per Fax (030) 59 00 99-722 oder über werberat@werberat.de