Kritisch sieht der Werberat die Werbung für ein Computerspiel, in welchem Kriegshandlungen nachgespielt werden zum Beispiel dann, wenn mit einem Slogan wie „Krieg war noch nie so attraktiv“ geworben wird. Aus Sicht des Werberats verherrlicht die Kombination aus Bild und Text reale Kriegshandlungen und damit Gewalt gegen Menschen.
Nicht zu beanstanden ist jedoch der Slogan „Wir kämpfen für Sie“, zum Beispiel in der Werbung einer Rechtsanwaltskanzlei. Das Wort „kämpfen“ beschreibt in diesem Zusammenhang keine Kriegshandlungen, sondern drückt nur einen starken Einsatz aus.