Basis für die Abwicklung von Beschwerden ist die Verfahrensordnung [1]. Jeder ist berechtigt, sich mit seiner Beschwerde über Werbemaßnahmen von Unternehmen an den Werberat zu wenden. Dies kann per Telefon, Fax, E-Mail (werberat@werberat.de [2]), Post oder mit Hilfe des Beschwerdeformulars [3] geschehen, anonyme Beschwerden werden nicht behandelt.
Der Name des Beschwerdeführers wird vertraulich behandelt. Ist der Beschwerdeführer hingegen eine Organisation, Institution oder Behörde, kann sein Name den anderen Verfahrensbeteiligten genannt werden, sofern der Beschwerdeführer nicht ausdrücklich eine vertrauliche Behandlung verlangt. Das Verfahren vor dem Deutschen Werberat ist für den Beschwerdeführer kostenfrei.
Wichtig für einen schnellen und reibungslosen Ablauf der Beschwerde sind:
Links
[1] https://www.werberat.de/sites/default/files/uploads/media/verfahrensordnung_deutsch.pdf
[2] mailto:werberat@werberat.de
[3] https://www.werberat.de/beschwerdeformular
[4] https://www.werberat.de/sites/default/files/uploads/media/screenshot.pdf