Unter-14-Jährige und Lebensmittelwerbung
Unter-14-Jährige und Lebensmittelwerbung
Im Fokus der Verhaltensregeln zur Lebensmittelwerbung stehen insbesondere Unter-14-Jährige. Bei der Werbung gegenüber dieser Altersgruppe gilt ein anderes Maß an Schutzbedürftigkeit. Dem haben der Gesetzgeber und auch der Deutsche Werberat durch eine Vielzahl zusätzlicher Regelungen Rechnung getragen.
So soll unter anderem an Unter-14-Jährige gerichtete Lebensmittelwerbung keine direkten Aufforderungen zum Kauf oder Konsum enthalten und nicht einem gesunden, aktiven Lebensstil entgegenwirken. Auch soll Lebensmittelwerbung dieser Altersgruppe nicht suggerieren, dass für eine vollständige und ausgewogene Mahlzeit der Verzehr eines bestimmten Lebensmittels unersetzlich sei.


