Vier Öffentliche Rügen - Werberat kritisiert sexistische Werbung
Vier Öffentliche Rügen - Werberat kritisiert sexistische Werbung
BERLIN, 31. Januar 2020 (dwr) - Der Deutsche Werberat hat vier Unternehmen öffentlich gerügt, die diskriminierend oder sexistisch werben. Im Fokus stehen die Körper von Frauen, derer sich in herabwürdigender Art und Weise mit Hilfe der Motive bedient wird, aber auch ein Ethikverstoß bzw. die Diskriminierung von Personengruppen.
- Die Internet- und Fahrzeugwerbung der sächsischen Firma Pauland Gebäudereiniger aus Bannewitz verstößt aus Sicht des Werberats doppelt gegen die Verhaltensregeln der Selbstkontrolleinrichtung. Der Werbeslogan „…Ihre Schwiegermutter nervt …?“ in Verbindung mit der Bewerbung von Tatortreinigung überschreitet ethische Grenzen und verstößt sowohl gegen die „Verhaltensregeln des Deutschen Werberats gegen Herabwürdigung und Diskriminierung von Personen“ als auch gegen die „Grundregeln des Deutschen Werberats“. Auch wenn mit dem Slogan in einer Form von schwarzem Humor auf das Klischee der „bösen Schwiegermutter“ angespielt werde, gehe die Bewerbung über das hinaus, was gesellschaftlich akzeptiert sei. Der Tod von Menschen sollte insbesondere auch bei der Bewerbung von Dienstleistungen wie Tatortreinigung nicht ins Lächerliche gezogen werden. Hier verharmlose der Slogan in Kombination mit der beworbenen Dienstleistung Gewalt gegen Personen, die „nerven“. Zudem werde die Personengruppe der Schwiegermütter pauschal als minderwertig herabgewürdigt.
- Die Printanzeige des Logistikunternehmens E.T.E. Logistik GmbH aus Hamburg zeigt eine Frau im kurzen Jeansrock, die an einer Straße steht und ihren Daumen in Richtung des Verkehrs reckt. Durch den Slogan „Schnelle Nummer zum kleinen Preis“ wird auf Straßenprostitution angespielt und suggeriert, die Frau sei für wenig Geld sexuell verfügbar. Zudem werde sie durch den Slogan „Direktlieferungen“ mit der beworbenen Dienstleistung gleichgesetzt. In der Kombination des Slogans und der Abbildung werden Frauen herabgewürdigt und diskriminiert.
- Die auf der Internetdomain der Feuerverzinkerei Metzelaers aus Radevormwald (Nordrhein-Westfalen) abgebildete Rückenansicht eines nur mit String bekleideten weiblichen Models verstößt ebenfalls gegen den Diskriminierungskodex des Werberats. Danach dürfen in der Werbung keine Aussagen oder Darstellungen verwendet werden, die Personen mit Objekten gleichsetzen oder sie auf ihre Sexualität reduzieren. Die Abbildung einer nassen, fast nackten Frau mit der Überschrift „Wir können auch heiß! Der mit dem Feuer verzinkt.“ reduziert die Frau durch den Slogan und die Art der Abbildung auf ihre sexuellen Reize.
- Als frauenherabwürdigend gerügt wurde auch der Post des Influencers Ron Bielecki auf Instagram. Die Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels des Unternehmens Rockanutrition aus Berlin mit der Abbildung eines nackten Frauenkörpers auf dem Schoß des Influencers ist nach Ansicht des Werberats herabwürdigend und sexistisch, selbst wenn das beworbene Nahrungsergänzungsmittel dazu gedacht sei, die Potenz zu erhöhen. Die Platzierung des beworbenen Produkts auf dem Gesäß des Frauenkörpers betone die Objektifizierung der Frau zusätzlich.
Hinweis
Die Angaben hinsichtlich der Gestaltung der jeweiligen Werbemaßnahme sowie des verantwortlichen Unternehmens beziehen sich auf den für das Beschwerdeverfahren maßgeblichen Zeitpunkt. Die aktuelle Gestaltung der Werbemaßnahme und das heute hierfür verantwortlich zeichnende Unternehmen können daher von den damaligen Gegebenheiten abweichen.
Kontakt:
Deutscher Werberat | Katharina Jahn-Günther
jahn-guenther@werberat.de | Tel.: +49 (0)30/59 00 99-721