Nacktheit in der Werbung
Nacktheit in der Werbung
Einige Beschwerdeführer halten jegliche Darstellung von nackter Haut für sexistisch. So gehen beim Deutschen Werberat beispielsweise auch Beschwerden zu Unterwäsche- und Bikiniwerbung ein. Diese wird jedoch – solange kein sexistischer Slogan vorhanden ist - nicht beanstandet. Allein die Abbildung nackter oder nur knapp bekleideter Personen hält der Werberat nicht für herabwürdigend. Zu verlangen, eine Frau (oder auch ein Mann) müsse stets vollständig gekleidet sein, würde suggerieren, dass nackte Personen unanständig seien. Dementsprechend hält der Werberat Darstellungen von (nahezu) unbekleideten Frauen und Männern auch nicht für anstößig, wenn diese nicht herabwürdigend oder diskriminierend sind.


