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Diese Internetseite gibt Antworten auf alle Kernfragen rund um die Selbstverantwortung der Werbebranche und ermöglicht es, einfach und unkompliziert das Konfliktmanagement des Deutschen Werberats in Anspruch zu nehmen.

Werden dabei

  • Verstöße gegen die Verhaltensregeln der Werbewirtschaft behauptet, kommt das Beschwerdeverfahren des Deutschen Werberats zum Zug: Ist die Beschwerde begründet, dringt der Werberat darauf, dass die Werbung eingestellt oder entsprechend geändert wird;
  • Verstöße gegen rechtliche Bestimmungen geltend gemacht oder erkennbar, kooperiert der Deutsche Werberat eng mit den für die Rechtsverfolgung zuständigen Stellen.

Haben Sie Fragen, auf die diese Internetseite keine Antwort gibt? Wenden Sie sich einfach an werberat@werberat.de.

Aktuelles

Pressemitteilung

Bevölkerung nutzt Beschwerdeangebot der Wirtschaft - Werberat erhielt 915 Proteste gegen 479 Werbekampagnen

BERLIN (dw) - Die Bürger in Deutschland lassen sich nicht nur von der Wirtschaft als Kunden mit Informationen über das Angebot umwerben, sie begleiten das kommerzielle Werbegeschehen auch mit kritischem Blick. Das geht aus der Arbeitsbilanz des Deutschen Werberats hervor, die das Gremium jetzt in Berlin für das Jahr 2012 vorstellte. Danach haben sich 915 Konsumenten mit Beschwerden über 479 Werbeaktivitäten an die Institution in Berlin gewandt. Die Motive der Proteste reichten von vermuteten Rechtsverstößen bis hin zu sozial motivierten Gründen wie beispielsweise unterstellter Diskriminierung von Menschen, Gewaltverherrlichung oder Gefährdung von Kindern oder Jugendlichen.

 

 

Beschwerde

Basis für die Abwicklung von Beschwerden ist die Verfahrensordnung. Jeder ist berechtigt, sich mit seiner Beschwerde über Werbemaßnahmen von Unternehmen an den Werberat zu wenden. Dies kann per Telefon, Fax, E-Mail (werberat@werberat.de), Post oder mit Hilfe des Beschwerdeformulars geschehen, anonyme Beschwerden werden nicht behandelt.

Das Verfahren vor dem Deutschen Werberat ist für die Beschwerdeführer kostenfrei.

Der Name des Beschwerdeführers wird vertraulich behandelt. Ist der Beschwerdeführer hingegen eine Organisation, Institution oder Behörde, kann sein Name den anderen Verfahrensbeteiligten genannt werden, sofern der Beschwerdeführer nicht ausdrücklich eine vertrauliche Behandlung verlangt.

Für einen schnellen und reibungslosen Ablauf der Beschwerde sind einige Punkte zu beachten. Hier gibt es eine Anleitung.